Rechtsprechung
BGH, 04.11.2009 - 2 StR 434/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision wegen unterbliebener Überprüfung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64; StPO § 349 Abs. 4
Revision wegen unterbliebener Überprüfung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 116
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.09.1992 - 3 StR 440/92
Belastung des Angeklagten durch eine unterbliebene Prüfung einer Maßregelanordnug
Auszug aus BGH, 04.11.2009 - 2 StR 434/09
Der Aufhebungsantrag des Generalbundesanwalts hinsichtlich der unterbliebenen Entscheidung über eine Maßregelanordnung nach § 64 StGB wirkt zu Lasten und nicht zugunsten des Angeklagten im Sinne des § 349 Abs. 4 StPO (vgl. BGH BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 3).
- BGH, 02.12.2010 - 4 StR 459/10
Unzulässige Revision mangels Beschwer des Angeklagten (Beschlussverwerfung; …
Dementsprechend wirkt ein Aufhebungsantrag des Generalbundesanwalts wegen der Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu Lasten des Angeklagten und hindert nicht die Verwerfung der Revision durch Beschluss nach § 349 Abs. 2 StPO (st. Rspr., u.a. Beschluss vom 14. Dezember 2005 - 1 StR 420/05, NStZ-RR 2006, 103; Beschluss vom 4. November 2009 - 2 StR 434/09). - BGH, 06.10.2020 - 4 StR 334/20
Verwerfung der Revision i.R.e. Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge
Da der auf die unterbliebene Entscheidung über eine den Angeklagten beschwerende Maßregelanordnung nach § 64 StGB beschränkte Aufhebungsantrag des Generalbundesanwalts nicht zu Gunsten, sondern zu Lasten des Angeklagten wirkt, ist der Senat nicht gehindert, die Revision des Angeklagten im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO zu verwerfen (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 30. September 1992 ? 3 StR 440/92, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 3; vom 4. November 2009 ? 2 StR 434/09; vom 8. Mai 2012 ? 3 StR 128/12;… vgl. Gericke in KK-StPO, 8. Aufl., § 349 Rn. 28 mwN). - BGH, 04.10.2023 - 3 StR 295/23
Ergänzung des Schuldspruchs um den tateinheitlichen Besitz von Betäubungsmitteln; …
Der Aufhebungsantrag des Generalbundesanwalts hinsichtlich der unterbliebenen Entscheidung über eine Maßregelanordnung nach § 64 StGB wirkt zu Lasten und nicht zugunsten des Angeklagten im Sinne des § 349 Abs. 4 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 2009 - 2 StR 434/09, NStZ-RR 2010, 116;… vom 30. September 1992 - 3 StR 440/92, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 3).
- BGH, 07.10.2014 - 1 StR 317/14
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel …
Der Aufhebungsantrag hinsichtlich der Entscheidung über eine Maßregelanordnung wirkt zu Lasten und nicht zu Gunsten des Angeklagten i.S.d. § 349 Abs. 4 StPO (st. Rspr., vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 3 StR 128/12; BGH, Beschluss vom 4. November 2009 - 2 StR 434/09; BGH, Beschluss vom 6. Februar 2008 - 4 StR 659/07; BGH, Beschluss vom 6. November 2002 - 1 StR 382/02). - BGH, 09.05.2023 - 4 StR 113/23
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; fehlende Erörterung)
Der Teilaufhebungsantrag des Generalbundesanwalts wirkt zulasten und nicht zugunsten des Angeklagten (BGH…, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 317/14 Rn. 25; Beschluss vom 4. November 2009 - 2 StR 434/09 mwN). - BGH, 28.02.2017 - 4 StR 591/16
Revisionsgerichtliche Prüfung der unterbliebenen Unterbringung des Angeklagten in …
Der Aufhebungsantrag des Generalbundesanwalts hinsichtlich der unterbliebenen Entscheidung über eine Maßregelanordnung nach § 64 StGB wirkt zu Lasten und nicht zugunsten des Angeklagten im Sinne des § 349 Abs. 4 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 3 StR 128/12; Beschluss vom 4. November 2009 - 2 StR 434/09, NStZ-RR 2010, 116;… Beschluss vom 30. September 1992 - 3 StR 440/92, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 3). - BGH, 08.05.2012 - 3 StR 128/12
Absehen von der Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bei …
Dieser Antrag wirkt zu Lasten und nicht zugunsten des Angeklagten im Sinne des § 349 Abs. 4 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2009 - 2 StR 439/09, NStZ-RR 2010, 116;… Beschluss vom 30. September 1992 - 3 StR 440/92, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 3). - BGH, 23.10.2019 - 1 StR 437/19
Verwerfung der Revision als unbegründet
Denn der Aufhebungsantrag des Generalbundesanwalts hinsichtlich der unterbliebenen Gesamtstrafenbildung wirkt zu Lasten und nicht zu Gunsten des Angeklagten im Sinne des § 349 Abs. 4 StPO (vgl. zur Möglichkeit einer Verwerfung der Revision eines Angeklagten durch Beschluss trotz Aufhebungsantrags des Generalbundesanwalts wegen unterbliebener Anordnung der Unterbringung nach § 64 StGB: BGH, Beschluss vom 4. November 2009 - 2 StR 434/09 mwN).